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Nekrolog: Wissen, wann’s passiert

Bekanntermaßen verfügt eine jede Redaktion über den passenden Nachruf, schon bevor diejenige Persönlichkeit des öffentlichen Lebens das Zeitliche segnet. Doch Obacht - mittlerweile gibt es nicht nur gerappte Nekrologe. Nun soll die Prognose über den Sterbezeitpunkt das Kramen und Aktualisieren der Texte im Stehsatz vereinfachen. Denn gleichzeitig wird auch auf die mögliche Todesursache spekuliert. (via Bestatter-Weblog)

Urheberrecht ist Geschmackssache

Ist es Geschmackssache, wenn man seine Arbeit zweitverwertet?

Jedenfalls empfand das eine Redakteurin des Verlags, weil ich einen vier-Seiten-Artikel, für den mir das Minimum von 100 Euro bezahlt wurde, zweitverwerten wollte. Ich will ja meine Arbeitskosten decken.

Da ich meine Absicht zur Zweitverwertung aus Höflichkeitsgründen schon zuvor in einem Brief dem Verlag mitgeteilt hatte, kriegte ich zur Antwort:

“In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass das Urheberrechtsgesetz (§38 Abs. 1) vorsieht, dass die Zeitschrift bzw. der Verlag mit der Veröffentlichung die ausschließlichen Nutzungsrechte zur Vervielfältigung und Verbreitung erwirbt. Nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen darf der Autor/ die Autorin seinen/ ihren Beitrag auch anderweitig nutzen.”

Oha. Das kommt also raus, schießt eine Verlag mit Kanonen auf Spatzen. Denn tatsächlich erwirbt eine Zeitschrift als “Sammelband” obiges ausschließliches Nutzungsrecht - auch wenn im selben Urheberrechtsgesetz geklärt wird, daß dafür auch eine angemessene Honorierung ansteht, die für den Autor nicht nachteilig sein darf. Reisekosten oder eine zusätzliche Aufwandsentschädigung wurden vom Verlag übrigens nicht übernommen, jedoch empfohlen, die Reportage deutschlandweit zu bearbeiten. Mit Telefoninterviews…

Zeitungen erwerben ja in der Regel ein “einfaches Nutzungsrecht”, dort darf man den Artikel nach Erscheinen sofort anderen Medien anbieten. Trotzdem ist es gebräuchlich, auch da den Artikel umzuschreiben, damit er nicht identisch beim Zweitmedium auftaucht.

Ein Telefonat mit der Verlags-Dame klärte die Sache: “Natürlich können Sie Ihren Artikel auch vor der ein-Jahres-Frist weiterverwerten, sofern Sie ihn ändern. Das hatten Sie ja im Brief nicht geschrieben. Aber wenn Sie das machen, ist das noch immer Geschmackssache”.

Im selben Verlagsbrief wurde mir auch mitgeteilt, daß mein Einspruch zur Freigabe des Artikels für jegliche Online-Auswertung ohne diese Nutzung zu vergüten zur Kenntnis genommen würde und er in keine digitale Datenbank aufgenommen wird (obwohl zur Datenbankaufnahme keine Erlaubnis des Autors nötig ist. Muss wohl eine Abstrafung des Verlags sein). Warum der Verlag mich um die Online-Freigabe gebeten hatte, teilt mir der Brief dann auch gleich mit:

“Wir denken darüber nach, neben dem Printmagazin irgendwann auch eine Online-Version des Zeitschriftenabos anzubieten. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht finanzierbar, aber prophylaktisch (!! - Hervorhebung meinerseits) bitten wir die AutorInnen auf den Korrekturfahnen um Ihre Zustimmung dazu.”

Wie gesagt ist die Zeitschrift, um die es sich hier dreht, eine Verbands- und Gewerkschaftszeitschrift für Kulturschaffende. Ich finde es schon ironisch, daß ausgerechnet diese einen anderen Berufszweig herunterwirtschaftet.

Leider ohne Honorar

Heute habe ich meine Unterlagen für die Beantragung von Wohngeld fertig gemacht. Daneben schrieb ich zusammen mit einer lieben Kollegin einen Brief an den im vorherigen Beitrag genannten Verlag, den wir unseren Korrekturfahnen beilegen wollen.

Dann erreichte mich über das Alumni-Netzwerk folgendes, haarsträubendes Angebot für Programmhefte eines nicht unbekannten Festspielhauses:

“…sende ich Ihnen anbei die noch offenen Programme für 2008 mit der Bitte um Weiterleitung an Ihre Studenten.
Informationen zu den Programmtexten:
Stil: Die Artikel sollten sowohl den Laien als auch den Musikkenner
ansprechen, d.h. die Schreibe sollte wissenschaftlich fundiert wie textverständlich und unterhaltend sein.
Länge:    ca. 8.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

Vergütung: 
   50,- Euro pro Text

Abgabe: 
   In der Regel 8 Wochen vor dem Konzerttermin. Wir teilen den
Abgabetermin jeweils individuell mit. Ist der Text zum vereinbarten Termin nicht bei uns eingegangen, wird er sofort an einen anderen Autor vergeben.”

Nein, Danke! Oder um es besser zu verdeutlichen - mein Lieblingstagebuch meines Lieblings-Freien: Der Flix

arbeit-ohne-honorar.jpg

Den Unterschied zwischen Content und Inhalt…

…kann man mitunter mit dem Unterschied zwischen Human Resources und Personalführung vergleichen. Während das letztere auf einer verantwortlichen Ebene handelt und direkt das Subjekt, mit dem es zu tun hat, in die Planung von Arbeitsprozessen einbezieht, ist dem anderen durch die Anonymisierung der Subjekte Tür und Tor für deren Ausbeutung eröffnet.

Warum diese marxistische Überbau? Weil sich Verlage den Mehrwert der journalistischen Arbeit zu Nutze machen, ohne die Urheber dieser Leistungen adäquat zu bezahlen. Dazu gehört auch, für eine Zeile mit 40 Anschlägen gerade mal 55 Cent zu bezahlen. Ein Berufsanfänger mag das ja noch hinnehmen, weil er es ja als wunderbaren Referenztext benutzen kann, um andere Aufträge zu akquirieren. Es hört jedoch bei dem auf, was man tatsächlich als Ausbeutung geistiger Ressourcen bezeichnen kann. Nämlich wenn der Verlag samt der Korrekturfahne eine Vertrag zuschickt, der - was nicht abgesprochen war, allerdings für manche Verlage schon als Selbstverständlichkeit gilt - den Verlag dazu befähigt, den Artikel Online auszuwerten. Freilich für umsonst. Was einem Berufsanfänger wiederum den Weg verbaut, den Text auch anderweitig anzubieten und damit die Kosten für seine Arbeit zu decken.

Was mich so wütend macht ist, daß aber noch nicht mal die Arbeit für diesen Verlag von ihm selbst adäquat als “Arbeit” angesehen wird. Nämlich wenn man zu meinem Artikel, äh, pardon, bei Unterschrift deren Artikel, einen Vorsetzer schreibt, der hahnebüchende Satzkonstruktionen beinhaltet. Tautologien zum Beispiel, bei dem mein Duden freiwillig vom Regal in den Papierkorb stürzt, oder einen Nominalstil, bei dem die Sprache zu Hofe verblasst.

Hey, ist doch nur Content. Da kommt es schon auf den Inhalt gar nicht an. Hat ja nur 100 Euro gekostet.

PS: Übrigens kosteten drei Bilder des von mir organisierten Fotografen 120 Euro. 20 Minuten Arbeit. Manchmal kann ich den Unmut der Print-Kollegen über die Fotografen nachvollziehen. Gerechtfertigt ist er ja dennoch nicht. Denn die “Knipser” wie sie ja unter der Hand genannt werden, zahlen ja nicht unser Honorar.

Kennzeichen XY ungelöst…

Neulich recherchierte ich bei der Staatsanwaltschaft. Ich bat um Rückruf. Darauf der Staatsanwalt: “Haben Sie bei uns ein Aktenzeichen?” - “!?” - “Nein, natürlich nicht. Kleiner Scherz…”

Schreib’ richtig!

Aber wie!? Gibt es eine Präsensform von “auserkoren”? - “auskehren”? “ausküren”!?

Der frühe Vogel…

fängt den Wurm. Und das sage ich als ausgewiesener Spätaufsteher. Denn es lohnt sich durchaus, seinen Artikel zwei Tage vor Deadline bei der Chefredaktion einzureichen. So kann mitunter aus einem 1-Seiten-Artikel ein 2 - in Worte “zwei” - Seiten-Artikel werden! Nur weil ich Probleme mit dem Einkürzen des Materials hatte, bot mir die Chefredakteurin doch glatt ihre Hilfe an - immerhin ist das unsere erste Zusammenarbeit und sie weiß, daß ich Berufsanfängerin bin. Sie las - ich siegte!

Zurück aus Herford

… nie wieder fünf Interviews in zwei Tagen. Lehrjahre sind keine Herrenjahre, ja sicherlich. Wenngleich ich dann doch den Rat eines erfahrenen Kollegen - ausgerechnet aus dem Feld der Public Relations - beherzigen werde: wirtschaftlich Arbeiten! Fundiertere Artikel sind dann eben teurer. Was sich wiederum leicht sagen lässt - zunächst jedoch muss man sich den Stein im Brett der Redaktionen erst verdienen, bevor man mit Tagessatz-Forderungen um sich wirft. Wirtschaftlich gerechnet würde ich hier bei vier Tagen ankommen - bei einem Tagessatz von mindestens 150 Euro (Berufsanfänger - andere nehmen bis zu 500) wäre ich da bei 600 Euro. Ich dagegen kriege um die 300 Euro für zwei Artikel, die aus der Reise entstehen werden. Ob sich das lohnt? Wie gesagt: Lehrjahre…. (und ein 400-Euro-Nebenjob) …

Get a trip

Als ich in meinem Jahreshoroskop für 2008 die Worte gelesen habe “Sie werden reisen” hatte ich eigentlich New York oder wenigstens einer der zahlreichen europäischen Hauptstädte im Sinn. Stattdessen fahre ich nach Herford. Das ist die Stadt in Ostwestfalen-Lippe nahe Bielefeld. Ein Ort, an dem man ähnlich wie an Frankfurt (Oder) instinktiv glatt vorbeifahren will.

Tatsächlich haben die ein  Museum für aktuelle Kunst, was kein geringerer als der ehemalige documenta 9-Leiter Jan Hoet leitet. Mitten in der Provinz. Und wäre da nicht das Haus von Star-Architekt Frank O. Gehry - er konzipierte die in Stahl ummantelte und tanzende Haus Guggenheimmuseum in Bilboa - würde das MARTa, wie sich die Trias aus Museum, Forum und Veranstaltungszentrum nennt, wohl auch kein so großer Anziehungspunkt für Freunde zeitgenössischer Kunst sein.

Girls just wanna have fun!

Berlin Tegel, Wind bei 10 Grad Celsius, die Frisur hält. Der Flugzeug-Kapitän winkt mir aus seinem Cockpit zu, als ich die wackelige Treppe zu meinem Privat-Jet besteige. Wie gut, denke ich, daß selbst ich manchmal Frauenzeitschriften aufschlage… Schade nur, daß das Angebot nur für die Vereinigten Staaten gilt. Wo auch sonst!

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