Ist es Geschmackssache, wenn man seine Arbeit zweitverwertet?
Jedenfalls empfand das eine Redakteurin des Verlags, weil ich einen vier-Seiten-Artikel, für den mir das Minimum von 100 Euro bezahlt wurde, zweitverwerten wollte. Ich will ja meine Arbeitskosten decken.
Da ich meine Absicht zur Zweitverwertung aus Höflichkeitsgründen schon zuvor in einem Brief dem Verlag mitgeteilt hatte, kriegte ich zur Antwort:
„In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass das Urheberrechtsgesetz (§38 Abs. 1) vorsieht, dass die Zeitschrift bzw. der Verlag mit der Veröffentlichung die ausschließlichen Nutzungsrechte zur Vervielfältigung und Verbreitung erwirbt. Nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen darf der Autor/ die Autorin seinen/ ihren Beitrag auch anderweitig nutzen.“
Oha. Das kommt also raus, schießt eine Verlag mit Kanonen auf Spatzen. Denn tatsächlich erwirbt eine Zeitschrift als „Sammelband“ obiges ausschließliches Nutzungsrecht – auch wenn im selben Urheberrechtsgesetz geklärt wird, daß dafür auch eine angemessene Honorierung ansteht, die für den Autor nicht nachteilig sein darf. Reisekosten oder eine zusätzliche Aufwandsentschädigung wurden vom Verlag übrigens nicht übernommen, jedoch empfohlen, die Reportage deutschlandweit zu bearbeiten. Mit Telefoninterviews…
Zeitungen erwerben ja in der Regel ein „einfaches Nutzungsrecht“, dort darf man den Artikel nach Erscheinen sofort anderen Medien anbieten. Trotzdem ist es gebräuchlich, auch da den Artikel umzuschreiben, damit er nicht identisch beim Zweitmedium auftaucht.
Ein Telefonat mit der Verlags-Dame klärte die Sache: „Natürlich können Sie Ihren Artikel auch vor der ein-Jahres-Frist weiterverwerten, sofern Sie ihn ändern. Das hatten Sie ja im Brief nicht geschrieben. Aber wenn Sie das machen, ist das noch immer Geschmackssache“.
Im selben Verlagsbrief wurde mir auch mitgeteilt, daß mein Einspruch zur Freigabe des Artikels für jegliche Online-Auswertung ohne diese Nutzung zu vergüten zur Kenntnis genommen würde und er in keine digitale Datenbank aufgenommen wird (obwohl zur Datenbankaufnahme keine Erlaubnis des Autors nötig ist. Muss wohl eine Abstrafung des Verlags sein). Warum der Verlag mich um die Online-Freigabe gebeten hatte, teilt mir der Brief dann auch gleich mit:
„Wir denken darüber nach, neben dem Printmagazin irgendwann auch eine Online-Version des Zeitschriftenabos anzubieten. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht finanzierbar, aber prophylaktisch (!! – Hervorhebung meinerseits) bitten wir die AutorInnen auf den Korrekturfahnen um Ihre Zustimmung dazu.“
Wie gesagt ist die Zeitschrift, um die es sich hier dreht, eine Verbands- und Gewerkschaftszeitschrift für Kulturschaffende. Ich finde es schon ironisch, daß ausgerechnet diese einen anderen Berufszweig herunterwirtschaftet.
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